Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)der Firma Holzhandwerk Fischhaber:

Allgemeines

Für die Arbeiten an Bauwerken gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sofern dem Angebot Abbildungen, Zeichnungen, Abbundpläne und dergleichen beiliegen, gelten diese nur annähernd als maßgenau. Abbundzeichnungen gelten als verbindlich, wenn diese durch den Auftraggeber bestätigt wurden. Alle von der Firma Holzhandwerk Fischhaber erstellten Unterlagen sind ihr Eigentum und dürfen nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung in irgendeiner Form vervielfältigt oder an Dritte weitergereicht werden. 1.2. Soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung als zusätzlich vereinbart.

Geltung

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbstständigen Beratungsvertrages sind, und regeln die Zusammenarbeit zwischen der Firma Holzhandwerk Fischhaber und deren Vertragspartnern. Sie finden keine Anwendung bei der Teilnahme der an öffentlichen Ausschreibungsverfahren. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.

Termine, Lieferung und Genehmigungen

Liefer- und / oder Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form mitgeteilt und vereinbart wurden. Bei Montage der gelieferten Hölzer durch die Firma Holzhandwerk Fischhaber muss der Auftraggeber sicherstellen, dass eine ausreichend große Zufahrt direkt bis zum Aufstellort möglich ist. Alle Hindernisse im Arbeitsbereich und um den Aufstellort herum sind vom Auftraggeber im Vorfeld selbst zu entfernen. Der Auftraggeber hat einen kostenfreien Wasser- und Stromanschluss bei Montagebeginn zur Verfügung zu stellen. Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber selbst zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

Mängelansprüche

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt, frühestens mit der förmlichen Abnahme der erbrachten Leistungen durch die Firma Holzhandwerk Fischhaber oder der Ingebrauchnahme der Leistung. Einer Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber zur Abnahme durch den Auftragnehmer aufgefordert wird und er dieser Aufforderung nicht nachkommt. Soweit der Vertragspartner der Firma Holzhandwerk Fischhaber ein Verbraucher nach § 13 BGB ist, richten sich die Mängelrechte sowie die Verjährung der Mängelansprüche nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts des BGB. Soweit der Vertragspartner der Firma Holzhandwerk Fischhaber ein Unternehmer nach § 14 BGB ist, richten sich die Mängelrechte sowie die Verjährung der Mängelansprüche nach den Vorschriften der VOB/B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Alle Mängel sind der Firma Holzhandwerk Fischhaber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei hat der Auftraggeber eine angemessene erforderliche Frist zur Mängelbegutachtung und zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Der Auftraggeber hat die Firma Holzhandwerk Fischhaber oder deren Beauftragten die Möglichkeit der Mängelbesichtigung und -beseitigung einzuräumen. Geschieht dies nicht innerhalb einer angemessenen Zeit, so erlischt der Anspruch auf Mängelbeseitigung. Offensichtliche Mängel nach Fertigstellung sind der Firma Holzhandwerk Fischhaber unverzüglich, spätestens 6 Werktage nach Abnahme oder Ingebrauchnahme anzuzeigen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma Holzhandwerk Fischhaber oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegen und soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit handelt, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind (z. B. fremde Beschädigung, falsche Bedienung, fehlender Holzschutz, Bauschimmel etc.). Weiterhin sind Mängel durch höhere Gewalt ausgeschlossen (z. B. Blitzschlagschäden durch außergewöhnliche mechanische und chemische Einflüsse).

Eigenleistung

Sollte der Bauherr Tätigkeiten in Eigenleistung ausführen, kann die Firma Holzhandwerk Fischhaber dafür und für das in Eigenleistung verwendete/bearbeitete Material keine Gewährleistung übernehmen auch wenn das Material von der Firma Holzhandwerk Fischhaber geliefert wurde. Somit erlischt der Mängelanspruch.

Eigenschaften des Holzes

Holz ist ein Naturprodukt. Jedes Stück hat sein eigenes Aussehen, seinen eigenen Charakter und seine eigene Lebendigkeit. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften bei Kauf und Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Strukturund sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Holzfehler sowie eventuelle Formänderungen sind naturbedingt und geben keinen Grund zur Reklamation. Holz kann Risse bilden, kann harzen, kann sich verfärben und trockene Äste können ausfallen. Auch diese Eigenschaften geben keinen Anlass zur Mängelrüge. Es handelt sich insoweit nicht um Mängel. Durch extreme Witterungseinflüsse, insbesondere nach langen Wärmeperioden, können sich im Holz auffällige Trockenrisse bilden. Diese Risse haben keinen Einfluss auf die Festigkeit und die Belastbarkeit des Holzes. Ebenso können sich durch Änderungen der Holzfeuchte geringfügige Veränderungen in der Maßhaltigkeit der Hölzer ergeben. Alle diese Auswirkungen sind unbeeinflussbare Eigenschaften des Werkstoffes Holz und stellen daher keinen Mangel dar. Gegebenenfalls hat der Auftraggeber vor Auftragserteilung sich fachgerechten Rat einzuholen.

Eigentumsvorbehalt

Für Lieferung von Materialien gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt, die gelieferte und eingebaute Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Holzhandwerk Fischhaber. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hier durch Forderungs- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auftragnehmers entstanden sind, das Eigentum hieran an den Auftragnehmer.

Angebote und Preise:

Die angegebenen Preise sind immer Richtpreise und verstehen sich Netto zzgl. MwSt. Die Abrechnung findet immer auf Regie anhand des tatsächlichen Material- und Arbeitsstundenaufwand statt.
Unsere Angebote/Preise sind freibleibend und/oder unsererseits jederzeit widerruflich, falls kein Widerruf unsererseits erfolgt auf einen Zeitraum von maximal 4 Wochen befristet.
Bitte berücksichtigen Sie evtl. Logistikkosten für Lieferung, Entladung und Montage. Bei Nachbestellungen sowie Abweichungen des Auftragsvolumens bzw. der angegebenen Abnahmemenge behalten wir uns eine erneute Kalkulation und ggf. Preisänderungen vor.
Das Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Zahlungsbedingung: 30% Anzahlung bei Auftragserteilung weitere Abschlagszahlungen je nach Baufortschritt und Bauumfang, Schlussrechnung nach Fertigstellung.

Auftrag:

Wir können Aufträge erst nach schriftlicher Erteilung und Erhalt der Anzahlung in der Auftragsplanung berücksichtigen.

Zahlungsbedingungen:

Bei Abschlagszahlungen - Sofort ohne Abzug: Wir erwarten den Zahlungseingang in den nächsten 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Bei Schlussrechnungen – 8 Tage ohne Abzug: Wir erwarten den Zahlungseingang spätestens 8 Tage nach Erhalt der Rechnung.

Kündigung

Im Falle einer Kündigung des Auftrages ohne Verschulden der Firma Holzhandwerk Fischhaber, trägt der Kunde alle bis dahin angefallenen Kosten. Kündigt der Besteller, so ist die Firma Holzhandwerk Fischhaber berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; die Firma Holzhandwerk Fischhaber muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Höhe ermittelt die Firma Holzhandwerk Fischhaber je nach Leistungsstand. Zu den baulichen Genehmigungen gehören auch alle Absprachen und Kosten mit dem Bauamt und gegebenenfalls mit einem Prüfstatiker.

Versicherungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, hinsichtlich des durchzuführenden Bauvorhabens in Bezug auf das bei der Firma Holzhandwerk Fischhaber beauftragte Gewerk eine Bauleistungsversicherung und eine Bauherrenhaftpflichtversicherung in jeweils angemessener Höhe zum Bauvorhaben abzuschließen und für die komplette Dauer des Bauvorhabens und der vereinbarten Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten. Auf Verlangen wird der Bauherr den Bestand der vorgenannten Versicherung schriftlich nachweisen und eine Kopie der jeweiligen Versicherungsbedingungen aushändigen.

Schlussbestimmungen

Telefonische und mündliche Auskünfte zu Waren, Preisen, Produktions- und Lieferfristen sind zunächst grundsätzlich unverbindlich und bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung der Firma Holzhandwerk Fischhaber, bevor sie wirksam und verbindlich werden. Sollten einzelne Bestimmungen oder Bestandteile des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für den Fall, dass eine der Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam ist, tritt an ihre Stelle die jeweilige Bestimmung der VOB/B, soweit der Besteller Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Enthält die VOB/B keine entsprechende Regelung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sonst gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

 

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